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Wie kann ich mein Urheberrecht beweisen?

Urheberrecht beweisen? Es gibt Situationen, im Internet wie im wahren Leben, da kommt man als Zeichner oder Fotograf in die Situation sein Urheberrecht an den eigenen Bildern beweisen zu müssen. Zugegeben, dies ist eher selten der Fall. Doch wie kann ich das tun, wenn es doch mal soweit kommt?

Urheberrecht vs. Künstler

Das Urheberrecht schützt die Arbeit des Künstlers, kann aber auch einschränken, wenn der Kommerz vor der Kunst steht. Denn auch, wenn “Kunst alles darf”, so muss man aufpassen, ob man mit seinem Schaffen nicht doch vom reinen Künstler abschweift und eher ein Dienstleister ist, für den strengere Regeln gelten.

 

Wann bin ich Urheber?

Als Fotograf beispielsweise ist man Urheber sobald man den Auslöser betätigt. Es braucht keine besonderen Arrangements oder Bildausschnitte noch herausragende Ideen – sogenannte Lichtbildwerke sind immer geschützt.

Eine Ausnahme, welche in den Medien die Runde machte, gab es 2014 als ein Fotograf mit der Wikipedia um die Urheberrechte eines von einem Affen geschossenen Selfies stritt. Da sich das Tier selbst fotografierte, wurde das Urheberrecht des Fotografen verneint. Denn Tiere werden vor (deutschem und US) Recht als Sache angesehen und Sachen können kein Eigentum inne haben. Somit haben weder der Affe noch der Fotograf das Urheberrecht an besagtem Bild.

Affen Selfie
Affen Selfie

Bei gezeichneten bzw. gemalten Bildern schützt das Urheberrecht das Werk ab einer gewissen “Schöpfungshöhe”. In der Regel werden aufwendig erstellte Bilder diese Schöpfungshöhe erreichen. Bei Zweifeln muss dies aber immer erst ein Gericht abschließend klären.

 

Wann ich mein Urheberrecht beweisen musste

Bislang gab es nur drei Gelegenheiten, zu denen ich mein Urheberrecht beweisen musste. Und das nicht einmal, weil jemand sich über eines meiner Bilder beschwert hätte, sondern weil ich selbst mich beschweren musste.

Beim ersten Mal hat ein junger Zeichner eines meiner Meerjungfrauen Tutorials als Video nach gezeichnet und auf YouTube gestellt, meine Seite aber weder als Quelle benannt noch mich um Erlaubnis gefragt.

Auch beim zweiten Vorfall handelte es sich um ein YouTube Video, welches einer meiner Handzeichnungen als Vorschaubilder nutzte obwohl es in diesem Video nicht einmal um mein Bild ging. Auch hier wurde ich nicht um Erlaubnis gefragt und auch nicht als Quelle benannt.

Der dritte Fall war besonders dreist. Da hatte ein Webdesigner mehrere meiner Ausmalbilder in seine dubiose Sammlung gestellt. Diesmal wurde zwar die Quelle genannt, doch erlaubt hatte ich die Verwendung keineswegs. Dieser Vorfall hat mich übrigens zu meinem Bild geklaut?! Artikel inspiriert.

 

Wie kann ich mein Urheberrecht beweisen?

Im Fall YouTube, welches ja zu Google gehört, kann man die Verletzung seines Urheberrechts an einem Video melden. Ähnlich handhabt Google das, wenn man sich über Seiten, die im Suchindex angezeigt werden oder beispielsweise AdSense Partner sind, beschwert. Daraufhin muss man dann darlegen, dass man seine Beschwerde berechtigt vorgebracht hat und sein Urheberrecht beweisen. Dies nennt sich übrigens DMCA Beschwerde. 😉

Und wie kann man eigentlich beweisen, dass man selbst und nicht der Rechteverletzer der Urheber ist? Bei Fotos helfen sogenannte RAW Dateien, welche man unter anderem aus diesem Grunde beim Fotografieren mit erzeugen sollte.

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Was sagt das Medienrecht?

Doch was macht man bei Zeichnungen / Malereien oder Fotos, bei denen man kein RAW Format aufgenommen hat? Idealerweise verkleinert man seine Bilder bevor, man sie ins Internet stellt. Die Rechteverletzer können daher nur auf die verkleinerten Versionen der Bilder zugreifen. Da man selbst größere Auflösungen vorweisen kann, ist man somit im Besitz der “digitalen Originale”.

Wasserzeichen können eine abschreckende Wirkung erzielen, zumindest kennzeichnen sie die Bilder und geben gleichzeitig Hinweis auf den Urheber.

Wenn man seine Bilder bereits auf (öffentlich zugänglichen) Webseiten veröffentlicht hat, kann die WaybackMachine ebenfalls ein Indiz dafür sein, dass das Bild älter ist als die widerrechtliche Verwendung. So konnte ich einfach darlegen, dass es meine Webseite mit besagtem Meerjungfrauen Tutorial deutlich vor dem Video gegeben hat.

 

Und im Ergebnis…

Letztendlich musste in jedem Fall die widerrechtliche Nutzung meiner Bilder unverzüglich beendet werden. In zwei der drei Fälle haben die Betreffenden meine Bilder von sich aus entfernt. Bei einem der Videos ist YouTube tätig geworden und hat das besagte Video dann auch gelöscht. 😉

 

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4 Kommentare

  • chrissi

    Was mich dabei wirklich ärgert ist, dass ich ja in den meisten Fällen kein Problem mit einer Nutzung hätte, sofern Quellenangabe und Backlink etc. vorhanden sind. Voraussetzung ist natürlich, dass die Nutzung keine Rechte anderer verletzt etc.

    Wie hast du das eigentlich mitbekommen, dass jemand deine Bilder verwendet hat? Wurde es dir gemeldet oder durch Zufall?

  • Kirsten

    Ein sehr interessanter Beitrag! Es ist wirklich ärgerlich, wenn die eigenen Bilder so ungefragt und ohne Verweis verwendet werden. Hoffentlich bleibt mir das erspart.
    Liebe Grüße, Kirsten

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