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Foto & Digitales

Die “ich trete meine Rechte ab” Angst

Welche Bilder Rechte bei Facebook habe ich als Künstler? Dass das Urheberrecht nicht nur stellenweise veraltet ist und teilweise sehr kompliziert, ist nichts Neues. Neu ist aber, dass seitdem Nutzer selbst Inhalte ins Internet stellen, das Urheberrecht jetzt jeden betrifft. Besonders große Unsicherheit scheinen dabei speziell die Nutzungsbedingungen ganz besonders sozialer Netzwerke wie Facebook zu sein. Immer wieder liest man Halbwahrheiten und Gerüchte darüber, dass man alle Rechte an Bildern abgibt, wenn man sie dort hoch lädt. In diesem Artikel wollte ich einmal Licht ins Dunkle bringen.

Urheberrecht

Tritt man als Künstler seine Rechte an Bildern ab, die man auf Facebook hoch lädt? Welche Bilder Rechte bei Facebook habe ich als Künstler? Deutsches Urheberrecht vs. Facebook Nutzungsbedingungen?

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Was sagt das Medienrecht?

Da ich, seitdem ich angefangen habe meine erste Webseite ins Netz zu stellen, mit dem Urheberrecht konfrontiert wurde, habe ich mich sehr intensiv in das Thema eingelesen. Und nicht zuletzt zwei Kurse in meiner Weiterbildung bezüglich Internetrecht bestätigten mein selbst erlerntes Wissen. So kompliziert, wie es immer wieder behauptet wird, ist das Urheberrecht nicht. Kompliziert wird es durch die vielen Ausnahmen und Variablen, ganz besonders wenn es auf internationale Rechte im Internet stößt.

Grundsätzlich gibt es über das Urheberrecht Folgendes, das man unbedingt wissen sollte:

  1. Es schützt rechtlich wissenschaftliche und kreative Leistungen.
  2. Einmal Urheber, immer Urheber. Man kann es nicht verkaufen und auch nicht abtreten/ darauf verzichten.
  3. Fotos sind grundsätzlich immer geschützt. Bei der Verwendung fremder Bilder sollte man also immer die Erlaubnis/ Lizenz dazu haben.
  4. Ob Zeichnungen, Texte und andere kreative Leistungen geschützt sind, entscheidet die “Schöpfungshöhe”. Besonders kreative Arbeit ist immer geschützt.
  5. Man räumt lediglich Nutzungsrechte ein, kann diese aber auch je nach Vereinbarung widerrufen. Man selbst gibt seine Rechte als Urheber nie ab.
  6. Der Urheber hat immer das Recht auf Namensnennung, kann darauf aber verzichten (dies muss man aber nachweisen können).

 

Nutzungsrechte

Welche Rechte hat ein Urheber mit seinem Urheberrecht überhaupt? Und welche Arten von Nutzungsrechten gibt es überhaupt? Es gibt verschiedene Arten von Verwertungsrechten, die ein Urheber einem Dritten einräumen kann.

  1. Anerkennung seiner Urheberschaft
    Der Urheber hat das Recht namentlich bei seinem Werk genannt zu werden, es sei denn er verzichtet in Ausnahmefällen darauf.
  2. Recht auf Veränderung
    Man kann anderen das Recht einräumen sein Werk (z.B. Foto) zu verändern. Die Größe zu skalieren, die Farben zu ändern etc. Das eigentliche Urheberrecht bleibt davon unberührt. Auch nach Veränderung bleibt der Urheber des ursprünglichen Werkes auch der Urheber des veränderten Werkes.
  3. Recht auf Veröffentlichung
    Nicht jeder darf einfach irgendwelche Fotos auf seine oder andere Webseiten, Profilseiten, Nachrichten etc. veröffentlichen. Veröffentlichen meint dabei einer unbekannten Anzahl von Leuten ohne Hindernis zugänglich zu machen (was z.B. das Posten eines Bildes auf seiner Facebook-Pinnwand bereits darstellt).
    Ähnliche Rechte: Verbreitungsrecht, Ausstellungsrecht, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, Senderecht.
  4. Recht auf Vervielfältigung
    Damit ist gemeint, dass der Urheber das Anfertigen von Kopien seines Werkes untersagen kann und seien es nur vorübergehende.
    Hier gibt es einige Ausnahmen: Recht auf Privatkopie, Panoramafreiheit (beim Fotografieren).

Daneben gibt es noch einige andere Verwertungsrechte, welche auf die unterschiedlichen geschützten Werke und ihre Verwertungsgesellschaften zugeschnitten sind. Auf diese gehe ich an dieser Stelle nicht näher ein, da sie dem Hobbykünstler nicht oft betreffen.

 

Soziale Netzwerke und WhatsApp

Ganz große Angst herrscht derzeit bei der Nutzung von sozialen Netzwerken und ihrer Apps (z.B. WhatsApp und Instagram, welche beide Facebook gehören). Was man da bei der Nutzung von z.B. Facebook eigentlich zustimmt, ist den Wenigsten bekannt. Stattdessen liest man hie und da gerüchteweise Horrorgeschichten, wie z.B. dass man all seine Rechte an Facebook abgibt, wenn man ein Bild dort hoch lädt. Dass, bei genauerer Betrachtung der Bedingungen, nicht alles so dramatisch ist und auch gar nicht sein kann, wird dabei nicht gesehen. Auch wenn Facebook ein amerikanisches Unternehmen mit europäischem Sitz in Irland ist, so ist es dennoch bei deutschen Nutzern deutscher Gesetzgebung unterworfen. Und obgleich man sich in Sachen Datenschutz versucht zu winden wie ein Aal, so kann man nicht alle Gesetze getrost ignorieren, denn Facebook hat auch deutsche Geschäftspartner, welche sich ebenfalls an die deutschen Gesetze halten müssen.

 

Facebook Nutzungsbedingungen

Wenn man auf Facebook oben rechts neben seinem Profilbild auf den kleinen Pfeil (neben dem Schloss-Symbol) klickt, erhält man ein Pull-Down Menu auf dem man Einstellungen auswählt.

Facebook Pull-Down Menu
Facebook Pull-Down Menu

Anschließend erhält man die Seite mit seinen wichtigen Einstellungen. Dort ganz unten seht Ihr den Link Impressum/Nutzungsbedingungen.

Facebook Einstellungen
Facebook Einstellungen

Wählt dort den oberen Bereich mit dem Impressum und der Erklärung Eurer Rechte und Pflichten.

Bilder Rechte bei Facebook: Erklärung Rechte und Pflichten
Bilder Rechte bei Facebook: Erklärung Rechte und Pflichten

Wenn Ihr es nicht schon während der Registrierung oder einmal danach getan habt, könnt Ihr hier an dieser Stelle nun lesen welchen Nutzungsbedingungen Ihr so zugestimmt habt.

Folgende Passagen der Nutzungsbedingungen (Stand 25.07.2014), sollten für Künstler besonders wichtig sein:
Hinweis vom 29. Juni 2018: Auch wenn Facebook inzwischen seine Nutzungsbedingungen an neue Gesetze wie dem Netzwerkdurchsetzungs Gesetz oder der neuen Datenschutz Grundverordnung angepasst haben wird, so kannst du als Urheber dennoch nicht dein Urheberrecht verlieren.
Auszug der Facebook NutzungsbedingungenErst einmal wird noch betont, dass du als Urheber natürlich der Urheber bleibst. Dies mag für das deutsche Recht unerheblich sein, für andere internationale Rechte ist es allerdings wichtig.

Unter Punkt 2 räumt sich Facebook ein nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte ein.

Bilder Rechte bei Facebook – Was bedeutet…

  • Nicht-exklusiv – du darfst anderen, z.B. Webseiten, dieses Recht ebenfalls einräumen. Facebook besteht nicht darauf als einziges dieses Recht zu bekommen
  • Unterlizensierbar – Facebook darf seinerseits Dritten ebenfalls die gleichen Rechte einräumen, die es selbst bekommen hat. Dies tut Facebook in erster Linie wegen der Möglichkeit Inhalte zu teilen.
  • Gebührenfrei – Du darfst für eingestellte Bilder kein Geld von Facebook verlangen, du tust dies kostenlos.
  • weltweite Lizenz – Facebook gibt es ja nicht nur in Deutschland, Europa oder USA, sondern ist auf der ganzen Welt abrufbar. Schon allein deshalb muss die Lizenz auch überall gelten.
    Dass hier auch von Lizenz die Rede ist, hat seine Richtigkeit, denn nichts anderes erhält Facebook von einem: die Lizenz Eure Inhalte laut Nutzungsbedingungen zu nutzen.
  • Jeglicher IP-Inhalt – Diese Bezeichnung ist nicht ohne Grund so gewählt worden. Denn hier räumt sich Facebook ein nicht nur die von Euch geposteten Texte, Bilder und Videos zu nutzen, sondern gleich mit alle Aktivitäten, welche unter Eurer IP Adresse gemacht werden. Einschließlich Klick- und Surfverhalten.

Daneben lässt sich Facebook gleich bestätigen, dass bei der Nutzung von Apps (z.B. auf den zahlreichen Facebook-Seiten) ebenfalls Zugriff und Nutzung von euren Daten erlaubt ist.Auszug der Facebook NutzungsbedingungenUnter Punkt 5 geht es um die diversen Rechte (Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte etc.).

Punkt 5.1. sagt dabei ganz klar, dass man selbst ebenfalls keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verletzen darf. Man darf also keine fremden Bilder ohne Erlaubnis/ Lizenz hoch laden.

Bilder Rechte bei Facebook - Auszug der Facebook Nutzungsbedingungen
Bilder Rechte bei Facebook

Daneben erklärt Facebook wie es mit Rechteverletzungen umgeht und welche Rechte und Verbote es seinen Nutzern auferlegt.Unter Punkt 10 geht es um Werbung, welche auf Facebook von Facebook selbst und seinen Geschäftspartnern eingeblendet wird.

Dabei steht unter 10.1. ganz klar, dass sämtliche deiner Inhalte zu Werbezwecken von Facebook und seinen Partnern genutzt werden können.

Je mehr Informationen selbst in seinem Profil einpflegt bzw. durch seine Aktivitäten hinterlässt, desto mehr Informationen bekommt Facebook, welche es dann für seine Werbetreibenden nutzen kann.Auszug der Facebook NutzungsbedingungenPunkt 15 regelt den Umgang mit den von dir eingestellten Daten nach Löschen deines Accounts durch dein Fehlverhalten. Auch wenn man selbst seinen Account löscht, bleiben die einmal erteilten Rechte zur Nutzung der von einem selbst eingestellten Inhalte bestehen.

Da sich Facebook aber kein zeitlich unbegrenztes und auch kein nicht-widerrufliches Recht einräumt, hat man hier die Möglichkeit nach Löschen des Accounts auch auf Löschung der eigenen Daten zu pochen. Damit erlischt gleichzeitig Facebooks Recht zur Nutzung dieser Daten (siehe auch spezielle Regelungen für deutsche Nutzer).

Auszug der Facebook NutzungsbedingungenFacebook betont in Punkt 16 noch einmal ausdrücklich die Eigenverantwortlichkeit der Nutzer. So müssen Nutzer selbst auf die Achtung der Gesetze schauen, Facebook hält sich hier konsequent raus und reagiert lediglich auf Meldungen. Sollten Abmahnungen oder Klagen kommen, so leitet Facebook diese direkt an den verursachenden Nutzer weiter, sofern dieser nicht ohnehin schon direkt selbst abgemahnt oder verklagt worden ist.

Auszug der Facebook NutzungsbedingungenDa sich Facebook an die Gesetze des Landes seiner Nutzer halten soll, gibt es auch eine Passage für diese Nutzer. Hier findet sich auch der Link zu den speziellen Regeln nach deutscher Gesetzgebung wieder.

 

Besondere Regelungen für Deutsche

Die deutsche Gesetzgebung erlaubt es Facebook für seine deutschen Nutzer nicht die eigentlichen Nutzungsbedingungen 1 zu 1 anzuwenden. Daher gibt es, auf einige Passagen speziell nach deutschem Recht abgestimmt, Änderungen:

Bilder Rechte bei Facebook: Facebook Nutzungsbedingungen für Deutsche
Bilder Rechte bei Facebook

Darin wird noch einmal zum Punkt 2 (Einräumen von Lizenzrechten an Facebook) erläutert, dass dies nur auf Verbindungen zu Facebook beschränkt und mit einer Facebook-Mitgliedschaft verknüpft ist. Das bedeutet: wer seinen Account/ seine Inhalte löscht, bzw. dessen Account/ Inhalte gelöscht wird, widerruft damit gleichzeitig die Erlaubnis für Facebook die Daten weiterhin zu nutzen. Üblicherweise sind die eigenen Daten nach Accountlöschung ohnehin nicht mehr vorhanden. Außerdem wird noch einmal betont, wie Facebook mit einem Nutzer umzugehen hat, welcher (wiederholt) gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat.

 

Bilder Rechte bei Facebook – Fazit

Nutzungsbedingungen hin oder her, auch Facebook hat sich an das deutsche Urheberrecht zu halten und macht dies in seinen Bedingungen ganz klar deutlich. Zwar lässt sich Facebook weitreichende Rechte zur Nutzung Eurer Daten (inklusive Bilder) einräumen, doch Ihr bleibt weiterhin Urheber und damit weiterhin in Besitz der vom Gesetz angedachten Rechte. Vielmehr seit Ihr eigenverantwortlich für alle Inhalte, die Ihr auf Facebook postet und Ihr dürft keine Inhalte posten an denen Ihr keine Rechte habt.

Und sobald Ihr die Vereinbarung mit Facebook beendet, endet das Recht, welches Ihr Facebook eingeräumt habt. Wessen Inhalte aber schon fleißig auf Facebook geteilt wurden, der wird es schwer haben sie dort wieder zu entfernen.

Bei den Punkten der Nutzungsbedingungen, welche (noch) nicht deutschem Recht entsprechen sieht sich Facebook allerdings zu Recht vieler Kritik, Abmahnungen und Klagen ausgesetzt, sodass man davon ausgehen kann, dass in absehbarer Zukunft weiterhin an den Bedingungen gefeilt wird.

 

Web 2.0

In Zeiten in denen alle Internetnutzer ihre eigenen Inhalte ins Internet stellen stößt man auf rechtliche Stolpersteine mit denen man früher nie gerechnet hätte. Man muss sich auf einmal mit dem Urheberrecht auskennen, wissen welche Lizenzbestimmungen es gibt und darauf achten, was man in den hiesigen Nutzungsbedingungen der vielen Plattformen bestätigt.

Man kann von Facebook und den anderen sozialen Medien halten, was man will. Doch auch sie haben etwas mit all den anderen Webseiten, Foren, Blogs und Galerien gemeinsam, welches uns bislang nie bewusst geworden ist; Sie alle lassen sich das Recht einräumen die Inhalte bereit zu stellen, die die User eben bereit stellen.

 

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8 Kommentare

  • Melanie Samsel

    Danke für den Artikel! Ich setze mich aktuell mit dem Thema Bilderklau bei Facebook, Instagram und dergleichen auseinander. Mein Foto wurde nämlich für eine Dating-App geklaut. Daher ist es gut zu wissen, dass ich weiterhin der Urheber meiner Bilder bin und daher auch alleine das Recht habe, dieses zu posten.

    • Stefanie

      Hallo Melanie.
      Das ist ja unschön.

      Blogkommentare für Werbung zu missbrauchen und somit unerwünschten Spam zu versuchen, ist allerdings auch unschön. Da es sich bei dem Werbelink um eine Anwaltskanzlei handelt, frage ich mich, ob die es nicht eigentlich besser wissen sollten, dass so ein Verhalten abmahnbar ist?

  • Tilman

    Hallo,
    erstmal vielen dank für die Erklärung.
    Wie sieht es denn mit den AGB’s von Instagram aus?
    Ich bin Hobbie Fotograph und lade meine Fotos auf Instagram hoch.
    Entsprechen die Agb’s von Instagram denen vo. Facebook ?
    Darf ich meine Fotos nach dem Hochladen auf Instagram auf anderen Seiten auch verwenden und überall hochladen/verwenden unter meinem Namen oder gehören diese Fotos nun Instagram.

    • Zeichenkurs

      Hallo Tilman,
      die AGB von Instagram habe ich ehrlich gesagt noch nicht studiert. Sie dürften denen von Facebook aber ähnlich sein, da es ja zu Facebook gehört.

      Generell ist es aber so, dass du dein Urheberrecht nicht abtreten kannst. Du räumst lediglich der Plattform ein Nutzungsrecht an deinen Fotos ein. Dabei ist es idR nicht exklusiv, das heißt du darfst deine Fotos veröffentlichen wo du möchtest und wie oft du möchtest.

  • Michael

    Super Artikel!
    Ich hätte da noch Zusatzfragen:
    Wenn ich auf Facebook einen Link auf eine Dropbox-Bildergallerie poste, also nicht direkt ein Bild hochlade, bekommt Facebook dann trotzdem die Nutzungsrechte für die Bilder die man unter dem geposteten Link finden kann?
    Und zweite Frage: Gelten die Bilder-Nutzungsrechte seitens Facebook auch für Bilder die nur per Privater Nachricht übermittelt werden (also nicht-offentliche)???

    Rückmeldung wäre super! DANKE!

    • Zeichenkurs

      Hallo Michael, danke für dein Feedback.

      Ich versuch mal deine beiden Fragen so gut es geht zu beantworten, denn Gedanken dazu habe ich mir ehrlich gesagt bislang nicht gemacht.

      Soweit ich die Nutzungsbedingungen verstehe, lässt sich Facebook Nutzungsrechte einräumen für Material, das AUF Facebook direkt vom Urheber hoch geladen wurde.
      Verlinkungen sind ja letztendlich nur Verweise und auf das Quellmaterial kann Facebook sich keine Rechte geben lassen, da strittig ist, wer der Urheber ist.

      Bei Privatnachrichten hingegen lädt man das Bild wiederum auf die Server von Facebook. Ob Facebook solche Bilder nun in irgendeiner Art und Weise nutzt bzw. nutzen wird, kann ich dir allerdings nicht sagen.

  • sLoPPydrive

    Eine Sache ist mir beim Lesen aufgefallen. Die Facebook Nutzungsrichtlinien sprechen von “IP-Inhalten”. Man möge mich korrigieren, aber ich war im Glauben, es handelt sich hierbei um “Intellectual Property” Inhalten, also um geistiges Eigentum und hat rein gar nichts mit meiner IP Adresse zu tun. Würde mich nämlich auch schwer wundern…

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